Wichtige Information

Ab 2024 werden für die Unterstützung von Einzelprojekten thematische Schwerpunkte gesetzt, die sich an den Legislaturzielen des Zürcher Regierungsrats orientieren. Für den Zeitraum von 2024–2025 werden ausschliesslich Projekte unterstützt, welche den UEP-Richtlinien entsprechen und deren inhaltlicher Schwerpunkt auf den Themen «Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre» oder «Förderung der Gesundheitskompetenz der Gesamtbevölkerung» liegen.

Unterstützung für Einzelprojekte

Mit dem Instrument der Unterstützung von Einzelprojekten (UEP) reagieren wir rasch und flexibel auf Bedürfnisse der Prävention und Gesundheitsförderung. Wir fördern Projekte, die auf Prävention und/oder Gesundheitsförderung ausgerichtet sind und im Kanton Zürich umgesetzt werden. Die Projekte sollen den Prinzipien Empowerment und Selbstverantwortung, Partizipation, Kooperation und Netzwerkbildung, Chancengleichheit, Subsidiarität sowie längerfristige Verankerung gerecht werden. Für die Förderperiode von 2024–2025 werden Projekte unterstützt, welche entweder auf die Erweiterung der Gesundheitskompetenz der Gesamtbevölkerung wie auch einzelner Bevölkerungsgruppen oder auf die Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre und ihrem Umfeld ausgerichtet sind.

Eine Kommission beurteilt eingereichte Projekte anhand der Richtlinien zur Einzelprojektförderung. Die Projekte können jeweils mit einer Teilfinanzierung unterstützt werden. Der maximale Unterstützungsbeitrag liegt bei 50% der Projektkosten bzw. bei maximal 15'000.– Fr. Es ist möglich, ein einmaliges Anschlussgesuch einzureichen.

In unseren Richtlinien sind die Anforderungen an Projektgesuche und auch die Ausschlusskriterien für eine finanzielle Unterstützung klar definiert. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Projektidee die Kriterien für eine Teilfinanzierung erfüllt, können Sie sich jederzeit bei uns melden.

Gesuche können jeweils per 31. März, 30. Juni und 15. November eingereicht werden.

Kontakt: praevention(at)ebpi.uzh.ch

Wie reiche ich ein Gesuch ein?

Schritt 1

Erfüllt Ihr Projekt die Kriterien?

Lesen Sie die Richtlinien zur Unterstützung von Einzelprojekten der Prävention und Gesundheitsförderung aufmerksam durch. Darin ist ersichtlich, welche Projekte für eine Förderung in Frage kommen und welche Auflagen es für die Projektträgerschaft gibt. Entspricht Ihr Projekt den Anforderungen, steht einer Einreichung nichts im Wege.

Schritt 2

Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen

Ein vollständiges Gesuch umfasst:

Anhand dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind.

Beim Erstellen von Budget und Zeitplan für Ihr Gesuch können Sie sich an den verlinkten Beispielen orientieren.

Prävention und Gesundheitsförderung. Einführung mit Leitfaden für Projektplanung. Bild

Arbeitshilfe
Die Broschüre «Prävention und Gesundheitsförderung. Einführung mit Leitfaden für Projektplanung» enthält die wichtigsten Grundlagen von Prävention und Gesundheitsförderung sowie eine konkrete Anleitung für die Planung von Projekten. Weiter bietet die Broschüre eine kommentierte Liste mit Literatur zum Fachbereich Prävention und zu Projektplanung sowie Hinweise auf Fachstellen, welche bei der Durchführung eines Projekts Unterstützung bieten. Sie können die Broschüre herunterladen oder bestellen.

Schritt 3

Vorprüfung Ihres Gesuchs

Bevor Sie Ihr Gesuch stellen, empfiehlt es sich, anhand unserer Checkliste zu überprüfen, ob Ihr Projekt die wichtigsten Kriterien erfüllt. Sie können zudem für allgemeine Auskünfte oder eine informelle Vorprüfung des Gesuchs direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie gerne über unsere Richtlinien und klären offene Fragen. Bitte rechnen Sie dafür ausreichend Zeit ein.

Schritt 4

Einreichung des Gesuchs

Gesuche können per 31. März, 30. Juni und 15. November eingereicht werden.

Überprüfen Sie vor dem Abschicken die Vollständigkeit Ihres Gesuchs anhand unserer Checkliste. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch elektronisch per Mail an info@gesundheitsfoerderung-zh.ch

Schritt 5

Entscheid

Ihr Gesuch wird nun von einer Kommission anhand der Richtlinien zur Einzelprojektförderung beurteilt. Der Entscheid über eine Teilfinanzierung wird spätestens zwei Monate nach dem letzten Eingabetermin kommuniziert. Es gibt drei mögliche Antworten:

1. Ihr Projekt entspricht den Richtlinien und eine Teilfinanzierung ist möglich: Eine finanzielle Unterstützung wird gesprochen. Für Sie geht es weiter mit Schritt 6.

2. Projekte, denen das Entscheidungsgremium viel Potential attestiert, die aber in der eingereichten Form nicht gutgeheissen werden, können überarbeitet und ein zweites Mal eingereicht werden. Für die Überarbeitung bietet Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich fachliche Unterstützung an. Für Sie geht es zurück zu Schritt 2.

3. Das Gesuch wird abgelehnt. 

Schritt 6

Umsetzung 

Ist die Finanzierung Ihres Projekts gesichert, geht es nun an die Umsetzung. Kommt es dabei zu einschneidenden Veränderungen an Ihrem Budget, Ihrem Zeitplan oder Ihrer Projektausrichtung, sind Sie verpflichtet, uns diese per Mail mitzuteilen.

Schritt 7

Schlussbericht

Für Projekte, die eine Teilfinanzierung erhalten haben, ist spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projekts ein Schlussbericht einzureichen. Verwenden Sie dafür das unten verlinkte Schlussberichtsformular. Ergänzend zum Schlussbericht ist das Formular zur Selbstevaluation auszufüllen, das analog zur eingereichten Zielübersicht die Tätigkeiten aufführt, die zum Erreichen der Ziele umgesetzt wurden. Bitte senden Sie den Schlussbericht sowie die dazugehörigen Dokumente per Mail an info@gesundheitsfoerderung-zh.ch

Schritt 8

Fortsetzung?

Anschlussfinanzierung
Sofern ein Unterstützungsbeitrag für ein Projekt bewilligt wurde, kann ein weiteres Gesuch für eine Anschlussfinanzierung des gleichen Projekts frühestens 16 Monate nach Einreichung des ersten Gesuches eingereicht werden. Ein einmaliges Anschlussgesuch in der Höhe von maximal 4'000.– Fr. kann in der Folge nach frühestens 18 Monaten gesprochen werden.

Gesuch für anderes Projekt
Sofern ein Unterstützungsbeitrag für ein Projekt bewilligt wurde, kann die Trägerschaft des Gesuches frühestens zwei Jahre nach der letzten Zusprache eines Beitrages ein Gesuch für ein anderes Projekt einreichen. Neuauflagen bereits realisierter Projekte sind in der Regel nicht möglich.

Richtlinien

Eingereichte Gesuche werden von einer Kommission anhand der Richtlinien zur Unterstützung von Einzelprojekten der Prävention und Gesundheitsförderung beurteilt. Die Richtlinien wurden 2022 aktualisiert.

Weiterführende Links

Fachliche Beratung
Neben der Teilfinanzierung können wir Ihr Projekt auch durch fachliche Unterstützung oder durch Wissenstransfer aus anderen Projekten unterstützen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Weitere spezialisierte Fachstellen, die Ihnen bei der Facharbeit Unterstützung anbieten, finden Sie in der untenstehenden Liste.

Finanzielle Unterstützung durch andere Institutionen
Die folgende Broschüre von Gesundheitsförderung Schweiz enthält Organisationen, die Projekte aus der Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen.