Wohn-, Alters- und Pflegheime

Konzepte zur Suizid­prävention

Bereich 1

Wohnheime der Behindertenhilfe

Unter Einbezug aller Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wurde ein Musterkonzept für Suizidpräventionskonzepte erstellt. Per Januar 2018 sind zudem die Richtlinien des Kantonalen Sozialamts über die Bewilligung von Invalideneinrichtungen im Erwachsenenbereich angepasst worden. Neu müssen die Konzepte der Einrichtungen Angaben zur Suizidprävention enthalten. Zudem wurden die Qualitätsrichtlinien für die beitragsberechtigten Einrichtungen entsprechend angepasst.

Kontakt

Dr. phil. / MPH Adrian Eichenberger
Abteilungsleiter Soziale Einrichtungen, Sicherheitsdirektion
adrian.eichenberger(at)sa.zh.ch

Bereich 2

Alters- und Pflegeheime

Unter Einbezug der Alters- und Pflegeheimen im Kanton Zürich wurden Aspekte der Suizidprävention explizit ins Merkblatt «Betriebsbewilligung für eine Pflegeinstitution» aufgenommen. Bei eingereichten Konzepten wird überprüft, inwiefern die Thematik aufgegriffen wird. Zudem wird seit Frühjahr 2018 das Thema der Suizidprävention im Rahmen der gesundheitspolizeilichen Aufsicht durch den Bezirksrat (gestützt auf § 37 Abs. 1 GesG) im Rahmen seiner Visitationen aufgegriffen.