Waffenabgabe

Schusswaffensuizide verhindern 

Die Forschung zeigt: Die Reduktion der Schusswaffen in Privathaushalten führt zu einem Rückgang der Suizide. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Waffen zu entfernen – es wird zwischen freiwilliger und vorsorglicher Waffenabgabe unterschieden. Weiter ist für das Vorgehen entscheidend, ob es sich um Waffen von Personen im aktiven Armeedienst oder um private Waffen handelt.

Freiwillige Waffenabgabe

  • Private Schusswaffen/ehemalige Ordonnanzwaffen: 
    Sämtliche Polizeiposten und Verkehrsstütz­punkte im Kanton Zürich nehmen private Waffen, ehemalige Ordonnanzwaffen und Munition kostenlos an und entsorgen sie. Weitere Fragen beantwortet die Kantonspolizei Zürich, Fachdienst Waffen/Sprengstoffe:
    058 648 35 40
    waffen-sprengstoffe(at)kapo.zh.ch

    Die Kantonspolizei führt im Kanton Zürich jährlich eine Aktion zur freiwilligen Waffenabgabe durch. 
     
  • Aktive Armeewaffen:
    Angehörige der Armee können ihre persönliche Ordonnanzwaffe (Sturmgewehr oder Pistole) im kantonalen Zeughaus Zürich, Üetlibergstrasse 113, Zürich oder in einer anderen Retablierungs­stelle LBA/Logistik-Center der Armee ohne Angabe von Gründen und kostenlos hinterlegen. Allerdings können sie diese auch jederzeit wieder nach Hause holen. 
    Weitere Informationen: 
    amz.zh.ch

Vorsorgliche Waffenabnahme

Eine vorsorgliche Abnahme ist dann angezeigt, wenn Sie Hinweise haben, dass sich jemand selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte und die Person nicht glaubhaft einwilligt, die Waffe selbst abzugeben.

  • Private Schusswaffe/ehemalige Ordonnanzwaffen: 
    Wenn Sie eine Gefahrenlage befürchten, sollten Sie sich an die Polizei wenden. Diese kann private Waffen und ehemalige Ordonnanzwaffen sicherstellen. Das zuständige Statthalteramt prüft danach, ob die Waffen beschlag­nahmt, unter Auflagen wieder ausgehändigt oder definitiv eingezogen werden. 
    Kontakt: 
    Jede Polizeistelle oder Telefon 117.
     
  • Aktive Armeewaffen:
    Der Führungsstab der Armee und der Militärärztliche Dienst können eine vorsorgliche Abnahme der Waffe einleiten, woraufhin der Führungs­stab der Armee entscheidet, ob die Waffe definitiv zurückgenommen oder dem Angehörigen der Armee wieder ausgehändigt wird. 
    Kontakt: 
    Führungs­stab der Armee: 
    Telefon 058 324 44 21 
    Militärärztlicher Dienst: 
    Telefon 058 464 27 80
    Weitere Informationen: amz.zh.ch